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   BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20   

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https://dejure.org/2020,35081
BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20 (https://dejure.org/2020,35081)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20 (https://dejure.org/2020,35081)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 2020 - 1 BvQ 114/20 (https://dejure.org/2020,35081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolgloser isolierter Eilantrag bei Unzulässigkeit der Hauptsache - § 19 Abs 1 BVerfGG erfasst nicht eine pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erfolgloser isolierter Eilantrag bei Unzulässigkeit der Hauptsache; § 19 Abs. 1 BVerfGG erfasst nicht eine pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erfolgloser isolierter Eilantrag bei Unzulässigkeit der Hauptsache; § 19 Abs. 1 BVerfGG erfasst nicht eine pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser isolierter Eilantrag bei Unzulässigkeit der Hauptsache - § 19 Abs 1 BVerfGG erfasst nicht eine pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ganze Senat ist befangen!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der Abgelehnten; diese sind von der Entscheidung über einen solchen Ablehnungsantrag auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
    Einem Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann nicht entsprochen werden, wenn eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 140, 225 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der Abgelehnten; diese sind von der Entscheidung über einen solchen Ablehnungsantrag auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
    Eine - wie hier - pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wird von der Vorschrift des § 19 Abs. 1 BVerfGG bereits nicht erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.) und vermag daher die Befangenheit von zur Mitwirkung an der Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter von vornherein nicht zu begründen.
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20

    Eilantrag gegen als einstweilige Anordnung ergangene familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört eine Begründing, auf deren Grundlage das Bundesverfassungsgericht wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Die pauschale Ablehnung von namentlich nicht genannten Richterinnen und Richtern ist ebenso unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ; 72, 51 ) wie die pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 - 1 BvQ 114/20 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvR 2236/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

    Dies ist hier der Fall, da die Beschwerdeführerin pauschal sämtliche Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts - auch solche, die nicht zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde berufen sind - als befangen ablehnt (vgl. für die pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 - 1 BvQ 114/20 -, Rn. 1).
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